Hinweisgeberstelle
Bei Z-Zero GmbH können Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegende Regelverstöße im beruflichen Zusammenhang vertraulich gemeldet werden. Die interne Meldestelle dient dazu, Hinweise sicher entgegenzunehmen, sorgfältig zu prüfen und geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten.
Hinweise können insbesondere von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern, Praktikantinnen und Praktikanten, freien Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern oder Dienstleistern abgegeben werden, sofern die Informationen im beruflichen Zusammenhang erlangt wurden.
Gemeldet werden können zum Beispiel Hinweise auf Korruption, Betrug, Diebstahl, Datenschutzverstöße, Verstöße gegen Arbeitsschutz, Umweltvorschriften, Geldwäschevorgaben, Vergaberecht oder andere erhebliche Rechtsverstöße. Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Kundenbeschwerden, private Streitigkeiten oder Anliegen ohne Bezug zu einem geschützten Rechtsverstoß vorgesehen.
HINWEIS ABGEBEN
Online-Meldeformular:
Zum Formular
Telefon:
+49 2684 978616
Postanschrift:
Z-Zero GmbH
Talstraße 2b
56316 Raubach
Auf Wunsch kann auch ein persönliches Gespräch mit der internen Meldestelle vereinbart werden.
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau. Hilfreich sind Angaben dazu, was passiert ist, wann und wo der Vorfall stattgefunden hat, welche Personen beteiligt sind und ob Unterlagen oder andere Nachweise vorliegen.
Vertraulichkeit und Schutz
Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie die Identität weiterer in der Meldung genannter Personen wird geschützt. Zugriff auf Meldungen erhalten nur die Personen, die für die Bearbeitung zuständig sind.
Hinweisgebende Personen dürfen wegen einer berechtigten Meldung nicht benachteiligt werden. Das gilt insbesondere für Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Diskriminierung oder andere Repressalien im Zusammenhang mit der Meldung.
Der Schutz gilt, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatte, dass die gemeldeten Informationen wahr sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen sind nicht geschützt und können rechtliche Folgen haben.
ABLAUF DER BEARBEITUNG
Nach Eingang eines Hinweises bestätigt die interne Meldestelle den Eingang spätestens innerhalb von sieben Tagen, sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht. Anschließend wird geprüft, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob weitere Schritte erforderlich sind.
Falls notwendig, nimmt die Meldestelle Kontakt mit der hinweisgebenden Person auf, um Rückfragen zu klären. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen, soweit dadurch interne Untersuchungen oder Rechte anderer Personen nicht beeinträchtigt werden. Diese Fristen ergeben sich aus dem Verfahren für interne Meldungen nach § 17 HinSchG.
Externe Meldestellen
Hinweisgebende Personen können sich grundsätzlich auch an externe Meldestellen wenden. Die zentrale externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Je nach Sachverhalt können außerdem weitere externe Meldestellen zuständig sein, zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder beim Bundeskartellamt.
Wir empfehlen, Hinweise zunächst über die interne Meldestelle zu melden, wenn der Verstoß intern wirksam bearbeitet werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind. Die Bereitstellung klarer und leicht zugänglicher Informationen zu externen Meldeverfahren gehört zu den Aufgaben der internen Meldestelle nach § 13 HinSchG.
Datenschutz
Im Rahmen der Bearbeitung von Hinweisen verarbeitet die interne Meldestelle personenbezogene Daten, soweit dies für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung der Meldung erforderlich ist. Dazu können insbesondere Kontaktdaten, Angaben zum gemeldeten Sachverhalt, Informationen zu beteiligten Personen sowie eingereichte Unterlagen gehören.
Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur an zuständige Personen oder Stellen weitergegeben, wenn dies zur Prüfung, Bearbeitung oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
Zur Datenschutzerklärung
Hinweisformular
Bitte geben Sie Ihren Hinweis nach bestem Wissen und Gewissen ab. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Meldung verwendet. Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen sind nicht geschützt und können rechtliche Folgen haben.